Mittteilungen Kyffhaeuserkreis
PD Nr. 13 vom 14.02.2006: Gründung der AG Unstrutradweg als kommunale Arbeitsgemeinschaft geplantDer Unstrutradweg folgt auf einer Länge von 192 km dem Verlauf der Unstrut von der Quelle bis zur Mündung und verbindet dabei den Landkreis Eichsfeld, den Unstrut-Hainich-Kreis, den Landkreis Sömmerda, den Kyffhäuserkreis und den Burgenlandkreis.
Inzwischen wird der Radweg, der auf großen Abschnitten schon gut befahrbar ist, immer stärker nachgefragt. Allein im Kyffhäuserkreis wurden seit 1998 für den Bau des Unstrutradweges über 370.000,- € aus dem Kreishaushalt bereitgestellt. Damit konnten über 4,0 Mio. € Fördermittel aus verschiedenen Fördertöpfen akquiriert werden.
Zum Weiterbau des Unstrutradweges in den nächsten zwei Jahren liegen inzwischen Förderbescheide von über 700,0 T€ vor. Zwei weitere Förderaufträge wurden bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht. Damit wird es möglich sein, den Unstrutradweg bis Ende 2007 im Kyffhäuserkreis durchgehend mit einer bitumierten Tragdeckschicht auszubauen sowie die durch die Sperrung der Lossabrücke Etzleben entstandene Lücke zu schließen.
Um die wachsende Nachfrage nach einem Urlaub im Fahrradsattel besser befriedigen zu können, ist eine professionelle Vermarktung von Nöten. Die Gründung der AG Unstrutradweg fand bereits im März 1997 im Rathaus in Artern statt. Seitdem wird eine kontinuierliche Arbeit unter Federführung des Amtes für Wirtschaftsförderung des Kyffhäuserkreises mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt:
- Planung des gesamtes Wegverlaufes von der Quelle bis zur Mündung
- Erarbeitung eines gemeinsamen Logos
- Abstimmung sämtlicher Arbeiten am Weg.
Die kommunale Arbeitsgruppe stellt die rechtliche Grundlage für die Vermarktung des gesamtes Weges dar. Sie arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich und ist für das Marketing zuständig. Dabei sollen gemeinsame Informationsmaterialien und eine topografische Gesamtkarte erarbeitet werden. Bau und Unterhaltung des Weges liegen aber weiterhin grundsätzlich in der Verantwortung der anliegenden Kommunen.
Für weitere Rückfragen steht Herr Geyer, Landratsamt des Kyffhäuserkreises, Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus, Tel.-Nr. 03632/741-363 zur Verfügung.
PD Nr. 12 vom 14.02.2006: Fertigstellung und Übergabe des Sozialtraktes für den Betreuungszug des DRK- Kyffhäuserkreisverbandes e.V. Artern
Entsprechend des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz u. a. dafür zu sorgen, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen und über die erforderlichen baulichen Anlagen sowie die notwendige Ausrüstung verfügen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Aufgabe ist der Landkreis auch für die Unterbringung des Betreuungszuges des DRK-Kyffhäuserkreisverbandes e. V. Artern verantwortlich.
Unter aktiver Mitwirkung der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen ist es jetzt gelungen, ein neues Objekt in der alten Brauerei in Artern, Rudolf-Breitscheid-Straße 21 anzumieten. Mit der Übernahme dieses Objektes haben sich die Bedingungen für die Helfer des Katastrophenschutzes wesentlich verbessert, so wie es unser Meinung nach dem Ehrenamt gebührt. Ein Sozialtrakt bietet den Helfern optimale Voraussetzung.
Die Übergabe findet am Freitag, dem 17.02.2006 um 09.00 Uhr im o. g. Objekt statt.
PD Nr. 11 vom 14.02.2006: Perspektive 50plus (Beschäftigungspakete für Ältere in den Regionen)
Die AG Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kyffhäuserkreis wurde im September 2005 mit ihrem Projekt Preisträger im Ideenwettbewerb \"Perspektive 50 plus- Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen\" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser.
Durch verschiedene Beteiligte im Kyffhäuserkreis wurde dieses Projekt \"Neue Chancen für Ältere\" im Kyffhäuserkreis gemeinsam entwickelt. Die ARGE Kyffhäuserkreis verfolgt damit in der Region das Ziel, ALG II-Empfänger in der Altersgruppe ab 50 Jahre in sechs verschiedenen Teilprojekten auf dem Arbeitsmarkt einzubinden. Ca. 400 Personen sollen zunächst über einen Förderzeitraum von zwei Jahren in den verschiedenen Projekten tätig werden. Inhalte erstrecken sich über Orientierung, Qualifizierung, Beratung und Vermittlung sowie die Schaffung von direkten versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Das Ziel eines Projektes ist es beispielsweise, ältere Ausbildungsbetriebe und Auszubildende in der Ausbildung zu unterstützen und beim Übergang in den Beruf nach Beendigung einer Ausbildung zu helfen. Außerdem ist eine qualifizierte Arbeitgeberberatung zur Beschäftigung von Älteren u. a. geplant. Weiterhin sollen durch gezielte Vermittlungs- strategien unter Einbeziehung einer Sonderförderung durch die ARGE Kyffhäuserkreis bei der Einstellung von älteren ALG II-Empfängern die Beschäftigungschancen erhöht werden.
Mit der Gründung eines Beirates, dem Mitglieder aus Kommunalpolitik und Wirtschaft des Kyffhäuserkreises und des Landes Thüringen angehören, soll durch deren Erfahrung das Projekt getragen und öffentlichkeitswirksam begleitet werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.perspektive50plus.de bzw. www.50plus-kyffhaeuserkreis.de.
PD Nr. 10 vom 06.02.2006: Neuer Freizeitplaner 2006 ist da
Der Kreisjugendring e.V. und das Jugendamt des Kyffhäuserkreises haben auch in diesem Jahr einen Freizeitplaner mit vielfältigen und interessanten Kinder- und Jugendfreizeiten der verschiedensten freien Träger zusammengefasst und übersichtlich präsentiert.
Dieser Freizeitplaner soll den Kindern und Jugendlichen und natürlich auch den Eltern eine sinnvolle Auswahl der einzelnen Freizeitangebote ermöglichen.
Die Angebote umfassen unter anderem, Computerkurse, Berufsfindungsseminare, Ferien unter der Sonne Spaniens, Paddeltouren auf der Unstrut oder die Betreuung von ausländischen Jugendlichen in unserem Kreis. Eine große Bandbreite der Ferien- und Freizeitangebote wird durch den Freizeitplaner aufgezeigt.
Neben der Darstellung der Ferienfreizeiten ist das benötigte Formular zur Beantragung der Freizeiten und der Antrag zur Unterstützung von einkommensschwachen und kinderreichen Familien im Planer mit enthalten. Damit kann unbürokratisch die Ferienfreizeit beantragt werden. Bis zu 60 % des Teilnehmerbeitrages kann durch das Jugendamt des Kyffhäuserkreises bezuschusst werden.
Der Kyffhäuserkreis ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, Kinder- und Jugenderholung zu unterstützen, wogegen der Freizeitplaner ausschließlich durch Annoncen in der Broschüre finanziert worden ist.
An dieser Stelle soll noch einmal allen Firmen und Institutionen gedankt werden, die mit ihrer Annonce die Finanzierung dieser Broschüre sicherten.
Der Freizeitplaner ist in einer Auflage von 2500 Stück erschienen und liegt im Jugendamt des Kyffhäuserkreises zur Abholung bereit. Exemplare sind in der Kyffhäusersparkasse und den einzelnen Schulen des Freizeitplaners erhältlich.
PD Nr. 9 vom 06.02.2006: Tausch gelber Säcke in gelbe Tonne
Im Altlandkreis Sondershausen wird derzeit die gelbe Tonne für Abfälle mit dem \"Grünen Punkt\" eingeführt. Jeder Haushalt erhält bis Ende Februar 2006 eine gelbe Tonne (240-Liter) für die Entsorgung von Leichtverpackungen.
Die Benutzung der gelben Säcke ist bis zur vollständigen Auslieferung an alle Haushalte möglich. Für den Übergang von den gelben Säcken auf die gelben Tonnen liegen bei der Firma SAK, Entsorgungs- und Recycling GmbH mit Sitz in Sondershausen, gelbe Säcke zur Abholung bereit.
Die Bereitstellung, die Abfuhr und die Entsorgung der gelbe Tonne erfolgt kostenfrei. (Die Entsorgung dieser Abfälle wird beim Kauf der Artikel bereits gezahlt.)
Die vierwöchige Abfuhr wird nach dem Abfallentsorgungskalender beibehalten. Die Abfuhrtermine bleiben unverändert.
Die Wohnungsgenossenschaften erhalten einen 1,1 cbm - Rollcontainer für die Entsorgung der gesammelten Leichtfraktionen. Hier erfolgt die Abfuhr wöchentlich.
PD Nr. 8 vom 02.02.2006: Sprechtage des Jugendamtes in Artern
Ab Februar 2006 finden zusätzlich in der Dienststelle Artern Sprechtage des Jugendamtes für die Bereiche
- Unterhaltsvorschuss und
- Erziehungsgeld statt.
Die Bürger können an diesen Tagen u.a. Anträge holen und abgeben, Fragen und Probleme klären sowie Informationen und Beratungen erhalten.
Für Unterhaltsvorschuss (UVG) findet der Sprechtag jeden Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Ansprechpartnerin ist Frau Koch, Zimmer Nr. 16 (1. OG), Telefon-Nr. 03466/741-957.
Für Erziehungsgeld findet der Sprechtag jeden Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Ansprechpartner ist Herr Tiesel, Zimmer-Nr. 16 (1. OG), Telefon-Nr. 03466/741-957.
Die Sprechtage finden erstmalig am Dienstag, dem 07.02.2006 für UVG und am Donnerstag, dem 09.02.2006 für Erziehungsgeld statt.
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