Läuse Ilm-Kreis
Pressemitteilung zum Thema LäuseSaisonbedingt nimmt die Anzahl der gemeldeten Fälle von Kopflausbefall wieder zu. Betroffen sind vor allem Kinder, die einen Kindergarten oder eine Grundschule besuchen.
Erstes Symptom ist häufiges Kratzen im Bereich der behaarten Kopfhaut. Hier sollte man sich in Ruhe und unter guten Sicht- und Lichtbedingungen den Kopf anschauen. Manchmal ist es nötig eine Handlupe oder eine Leselupe zur Hilfe zu nehmen. Unter Umständen findet man auch einige Krabbeltierchen auf dem Kopf. Läuse sind recht klein, ca. 2-8 mm, und sehr flink. Beweisend für Kopflausbefall sind die abgelegten Nissen, die mittels einer klebrigen Substanz an die Haare fixiert werden. Die Nissen findet man sehr häufig in den Bereichen, an denen es besonders warm ist: im Nackenbereich und über den Ohren.
Was soll man jetzt tun?
Zuerst sollte man nicht in Panik geraten und, wenn möglich, ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Arzt würde die Versachtdiagnose bestätigen und ein Mittel zur Behandlung verschreiben. Dieses Mittel ist für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kostenfrei. Alle anderen müssen dazuzahlen. Das Mittel wird über Apotheken ausgegeben. Hier können Sie auch Tipps zur richtigen Anwendung bekommen.
Wichtig ist, dass das Mittel in der Dosis genauso verwendet wird, wie es in der Packungsbeilage beschrieben ist. Meistens sind es Haarwäschen, die über einen gewissen Zeitraum einwirken müssen. Danach werden die Haare normal gewaschen und mit einem feinzinkigen Kamm ausgekämmt. Durch das Läusemittel werden alle lebenden Läuse sicher abgetötet und können durch das Kämmen aus dem Haar entfernt werden. Leider werden nicht sicher auch die Nissen abgetötet. Deshalb ist es notwendig, die Haare nach dem Waschen zu untersuchen und möglichst alle Nissen, notfalls mit der Hand, zu entfernen. Ansonsten ist es möglich, dass nach einigen Tagen wieder Tiere schlüpfen und zu geschlechtsreifen Läusen heranwachsen. Dieser „neue“ Befall fällt häufig nach 10-14 Tagen auf.
Aber das ist nicht alles:
Alle Gegenstände, die mit dem Kopf in Berührung geraten sein können, müssen bei 60°C gewaschen werden oder für 3 Wochen luftdicht verpackt und weggesperrt werden. Das sind insbesondere:
1. alle getragenen Kleidungsstücke
2. Bettwäsche
3. Handtücher
4. evt. Helme oder andere Kopfbedeckungen, Schals
Dinge wie Polstermöbel, Teppiche, Auslegware oder Autositze müssen mit einem saugstarken Staubsauger gründlich abgesaugt werden und der Beutel gleich danach entsorgt werden.
Was ist noch zu beachten?
Natürlich ist es möglich, dass das betroffene Kind, bevor die Läuse entdeckt wurden, schon andere Familienmitglieder oder Freunde angesteckt hat. Deshalb sollten alle Familienmitglieder, auch Omas und Opas, Tante und Onkel und andere Spielgefährten informiert und kontrolliert werden und gegebenenfalls gleichzeitig mitbehandelt werden.
Ganz dringend sind regelmäßige Kontrollen der Köpfe, bei akutem Befall mindestens täglich, wie auch die Wiederholungsbehandlung. Die Wiederholungsbehandlung muss auf jeden Fall, unabhängig von erneuten Befall nach 5-10 Tagen durchgeführt werden. Sie dient dazu vielleicht noch vereinzelt schlüpfende Läuse abzutöten.
Noch etwas zum Infektionsschutzgesetz (IfSG):
Nach § 36 ist jeder Leiter einer Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Hort, Kindergarten, Jugendklub, Altenheim usw.) verpflichtet , das Auftreten von Kopfläusen namentlich dem Gesundheitsamt zu melden. Zusammen mit dem Gesundheitsamt können Maßnahmen abgesprochen und durchgeführt werden um der Lage wieder Herr zu werden. Die Gemeinschaftseinrichtung darf erst wieder vom betroffenen Kind besucht werden, wenn der Kopf nachweislich (z. B. durch ein Attest vom Arzt) frei ist von Kopfläusen und Nissen.
Bei Fragen rund um das Infektionsschutzgesetz oder Kopfläusen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.
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