Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt Nordfriesland

Überprüfung zum Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt ist abgeschlossen 18.01.2006
Kreis Nordfriesland: Pressemitteilung

Am 18.1.2006 fand im Husumer Kreishaus ein Pressegespräch statt, in dem der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Christian von Boetticher, der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Rettet Eiderstedt, Hans Friedrichsen, und Landrat Dr. Olaf Bastian über das Ergebnis der Überprüfung zum Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt informierten. Die entsprechenden Pressemitteilungen des Ministeriums und der Interessengemeinschaft Rettet Eiderstedt finden Sie hier:

1. Pressemitteilung des Ministeriums

Ergebnis: Überprüfung zum Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt ist abgeschlossen
Die Überprüfung der Gebietskulisse des im Juni 2004 von der rot-grünen Landesregierung ausgewählten Vogelschutzgebietes auf Eiderstedt ist abgeschlossen. Für diese Aufgabe war im Juni 2005 von Minister Dr. Christian von Boetticher ein Arbeitskreis eingerichtet worden, der aus Vertretern des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) und der Interessengemeinschaft \"Rettet Eiderstedt\" besteht und vom Landrat des Kreises Nordfriesland, Dr. Olaf Bastian, moderiert wurde. Hintergrund für die notwendige Überprüfung der Gebietskulisse ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer unzureichenden Meldung von Vogelschutzgebieten, darunter auch Teile Eiderstedts.

Der Arbeitskreis und die eingerichteten Unterarbeitsgruppen, an der auch externe Berater teilnahmen, haben mehrfach getagt, um einen Vorschlag zu erarbeiten, der sich auf den nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zwingend gebotenen Umfang beschränkt.

Es ist deutlich geworden, dass der von der Vorgängerregierung beschlossene Gebietsvorschlag mit fast 20.000 Hektar weit über das rechtlich und naturschutzfachlich Gebotene hinausgeht und somit erheblicher Spielraum für eine Verkleinerung des Gebietsvorschlages besteht. So wird eine Einstufung Eiderstedts als \"Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung\", mit der die Vorgängerregierung eine Meldung weiter Teile Eiderstedts begründet hat, fachlich als nicht erforderlich angesehen. Grundlage für eine Überprüfung der Gebietskulisse bildete das schleswig-holsteinische Auswahlkonzept, nach dem auch alle anderen Vogelschutzgebiets-Meldungen erfolgt sind. Danach sieht das MLUR eine Gebietsmeldung für die Trauerseeschwalbe, die auf der Halbinsel Eiderstedt derzeit ihren wichtigsten Lebensraum in Schleswig-Holstein hat, als unumgänglich. Andere Wiesenvögel, wie die Uferschnepfen und der Kiebitz, deren Anmeldung von der EU-Kommission ebenfalls als zu gering angemahnt worden sind, sollen durch die ausgewählte Gebietskulisse miterfasst werden.

Der nun vorliegende Gebietsvorschlag, der sich im Wesentlichen an den Brut- und Nahrungsräumen der Trauerseeschwalbe orientiert, besteht aus drei Teilbereichen im Nordwesten Eiderstedts. Diese Bereiche, deren Ausweisung fachlich wie rechtlich geboten ist, wurden durch weitere fachlich geeignete Flächen ergänzt und abgerundet. Dabei handelt es sich um Flächen, die von einzelnen Landwirten ausdrücklich auf freiwilliger Basis zusätzlich benannt worden sind. Isoliert liegende Ländereien wurden dagegen nicht mit aufgenommen. Der auf naturschutzfachlicher Basis erfolgte Gebietsanfall umfasst insgesamt ca. 2.800 Hektar und gliedert sich in drei Bereiche bei Westerhever, Poppenbüll und Kotzenbüll. Dort befinden sich die Hauptverbreitungsgebiete der Trauerseeschwalbe.

Die Vertreter der IG \"Rettet Eiderstedt\" haben den Prozess sehr konstruktiv aber auch kritisch begleitet. Wenn die IG der Auswahl letztlich nicht zustimmen konnte, so wurden doch zahlreiche Anmerkungen auf Grund der besonderen Ortskenntnis berücksichtigt. Die genauen Einzelheiten zu diesem Vorschlag können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht werden, da das MLUR zunächst dem Kabinett eine auf diesem Gebietsvorschlag basierende Gebietskulisse zur Zustimmung vorlegen wird und dieser Kabinettsbefassung nicht vorgreifen kann.

Nach einer Kabinettsentscheidung über die Gebietsauswahl wird das MLUR ein öffentliches Beteiligungsverfahren einleiten, in dem jedermann Gelegenheit haben wird, Anregungen und Bedenken zum Gebietsvorschlag einzubringen. Zu Beginn dieses Verfahrens wird der Gebietsvorschlag im Einzelnen der Öffentlichkeit vorgestellt.

Parallel zum Beteiligungsverfahren wird sich der Arbeitskreis Eiderstedt mit der rechtlichen Sicherung des Vogelschutzgebietes beschäftigen. Dazu ist die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes durch den Kreis Nordfriesland vorgesehen, deren inhaltliche Ausgestaltung durch den Arbeitskreis vorbereitet wird. Dieses Schutzgebiet wird den Grundschutz sicherstellen, wonach eine Absenkung des Wasserstandes verhindert und der Dauergrünlandanteil im Gebiet erhalten bleiben muss.

Weitere Maßnahmen zur Förderung der Vogelbestände, wie zum Beispiel die Einhaltung später Mahdtermine, werden auf freiwilliger Basis erfolgen. Das MLUR wird dazu auf die spezifische Situation Eiderstedts angepasste Vertragsnaturschutzprogramme anbieten.

Sofern es fachlich geboten ist und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, können auch außerhalb des Vogelschutzgebietes Verträge abgeschlossen werden.

Minister Dr. Christian von Boetticher dankt allen Teilnehmern der Arbeitsgruppe: \"Die IG Eiderstedt hat sich mit großem Ernst der Verantwortung gestellt, die schwierige Aufgabe einer Lösung zuzuführen, die einer fachlichen und rechtlichen Überprüfung standhält.\"

Den Kritikern, denen die Gebietsgröße nicht ausreicht, hielt er entgegen, dass die Vorgängerregierung zwar ein erheblich größeres Gebiet ausgewählt habe, es jedoch wegen der fachlichen und rechtlichen Unsicherheit nicht nach Brüssel gemeldet habe. Dagegen habe der damalige grüne Umweltminister Rainder Steenblock 1999 vorgehabt, eine mit 2.000 Hektar im Vergleich zum aktuellen Vorschlag sogar weit kleinere Fläche zu melden. Denjenigen, die eine Meldung generell ablehnten, gab der Minister zu bedenken, dass es unverantwortlich wäre, eine rechtlich gebotene Auswahl nicht vorzunehmen. Eine Verurteilung Deutschlands hätte für Schleswig-Holstein Strafgelder in Millionenhöhe zur Folge. Dieses Szenario berge auch ganz erhebliche Risiken für die betroffenen Landwirte, weil die Folgen für ein dann erneutes Auswahlverfahren noch gar nicht abzusehen seien. Auch im Sinne einer sicheren und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft sei eine breite Unterstützung dieses Gebietsvorschlages für die gemeinsame Zukunft auf Eiderstedt notwendig.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume| Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 und -7204 | Telefax 0431 988-7137 Absender: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Kontakt: internetredaktion@mlur.landsh.de




2. Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Rettet Eiderstedt

Die Interessengemeinschaft PRO-Eiderstedt hat ihr Ziel, dass Eiderstedt kein Vogelschutzgebiet wird und somit nicht als Vogelschutzgebiet zu melden ist, nicht erreicht.

Nach zwei Jahren der Auseinandersetzung um das geplante Vogelschutzgebiet Eiderstedt ist nun auch die erneute fachliche Überprüfung des Gebietsvorschlags durch die neue Landesregierung abgeschlossen. \"Wir wurden an dieser Überprüfung beteiligt. Es waren harte, aber faire Gespräche. Viele naturschutzfachliche Argumente, die schon der alten Regierung präsentiert wurden, sind nach eingehender Diskussion akzeptiert worden, aber eben nicht alle\", erklärte der Vorsitzende Hans Friedrichsen. Ein von PRO-Eiderstedt vorgelegtes Gutachten des Kölner Büros für Faunistik wurde ebenfalls anerkannt mit Ausnahme der Schlussfolgerung, Eiderstedt sei für die Trauerseeschwalbe flächenmäßig nicht geeignet und deshalb nicht zu melden. Dieser verbliebene Dissens um die Trauerseeschwalbe hat zur Folge, dass der Minister dem Kabinett am 31.1.2006 einen Gebietsvorschlag Eiderstedt unterbreiten wird.

Aus Sicht der Landwirtschaft sind nun intensiv wirtschaftende Betriebe besonders hart betroffen und deren Zukunft ungewiss. Deshalb sollte diesen Betrieben die Möglichkeit zum Wechsel aus dem vorgeschlagenen Schutzgebiet eröffnet werden. Im Gegenzug könnten extensive Betriebe – so sie es wollen – in das vorgeschlagene Schutzgebiet hineinwechseln.

Mit großer Sorge sieht PRO-Eiderstedt der Zukunft entgegen, zumal in der Vergangenheit in den bereits ausgewiesenen Schutzgebieten auch und gerade aus Sicht des Vogelschutzes oftmals negative Entwicklungen eingetreten sind mit der Folge dass die zu schützenden Vögel dort nicht mehr zu finden, zumindest aber im Bestand erheblich zurückgegangen sind.

Friedrichsen sieht für das betroffene Gebiet nur eine Chance, nämlich dass die Schutz- und Entwicklungskonzepte für das Gebietsmanagement von denjenigen selbst organisiert werden, die mit den Verhältnissen vor Ort vertraut sind. \"Nur so lassen sich die beschriebenen Fehlentwicklungen im Gebietsmanagement verhindern. Weder der staatliche noch der von Naturschutzverbänden getragene Vogelschutz hat sich dabei bisher mit Ruhm bekleckert. Deshalb muss umgedacht werden.\"

Friedrichsen: \"Mit dem Ergebnis einer nur reduzierten Gebietskulisse geht anscheinend keiner zufrieden nach Hause. Vielleicht ist das ein Indiz dafür, dass das Auswahlverfahren, das sich nur an fachlichen Argumenten orientiert hat, für Wunschdenken keinen Platz lässt.\"

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Hans Friedrichsen – Hauptstraße 1 – 25860 Horstedt – Tel: 0 48 46 - 3 87




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