Förderprogramm Doebeln
Neues Förderprogrammfür kleine Unternehmen
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat ein Förderprogramm „Regionales Wachstum“ für kleine Unternehmen, d.h. für Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Förderung nicht mehr als 20 Personen beschäftigen, aufgelegt. Voraussetzung für die Förderung ist weiterhin die Schaffung von mindestens einem Dauerarbeitplatz.
Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerkes, des Einzelhandels und des Dienstleistungsbereiches sowie wirtschaftsnahe Freie Berufe wie z.B. technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe und Designer.
Nicht förderfähig sind u.a. Unternehmen des Agrarsektors, Transport und Lagergewerbe, Baugewerbe, wirtschaftsberatende Berufe und Heilberufe.
Gefördert werden Vorhaben zur Erweiterung der bestehenden Betriebsstätte, der Neuerrichtung einer Betriebsstätte im Zusammenhang mit einer notwendigen Erweiterung, sowie Neuinvestitionen in übernommene Betriebsstätten, welche fortgeführt werden. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000,00 EUR betragen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der max. Zuschuss kann 200.000,00 EUR betragen. Gefördert werden in Abhängigkeit der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen bis zu 35 Prozent bzw. bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Maßnahmen, die über dieses Programm gefördert werden, sind bis zum 31.10.2006 abzuschließen.
Weitere Informationen zum Programminhalt und zur Antragstellung sind abrufbar bei der Sächsischen Aufbaubank unter www.sab.sachsen.de und Tel. unter 03 51 / 49 10 49 10
Für weitere Informationen steht auch das Kreisentwicklungsamt des Landratsamtes Döbeln, Tel. 0 34 31 / 74 14 02 zur Verfügung.
Förderprogramm