Job Initiative Schoenebeck

Landkreis fördert die Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds


Die strukturellen und konjunkturellen Rahmenbedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes machen die Bereitstellung von öffentlich geförderten Beschäftigungen weiterhin notwendig und sinnvoll.
Als wesentliches und unverzichtbares Instrument der Arbeitsmarktförderung hat sich dabei der Europäische Sozialfonds (ESF) erwiesen, welcher einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen leistet.
So stellt das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt von 2005 – 2007 mit dem „Rahmenprogramm zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen auf lokaler Ebene“ – auch „Kommunales Rahmenprogramm“ genannt – ESF-Mittel zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Integration besonders benachteiligter Personengruppen in den regulären Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Damit wurde dem Landkreis ein Instrument zur Verhinderung der sozialen Ausgrenzung Langzeitarbeitsloser durch eine Verbesserung ihrer Chancen auf Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mittels Wiedererlangung bzw. Erhalt ihrer Beschäftigungsfähigkeit in die Hand gegeben.

Seit dem 01.05.2005 können in Ergänzung zur Förderung der für die Eingliederungsleistungen nach SGB II von der Kommunalen Beschäfti-gungsagentur des Landkreises Schönebeck bereitgestellten Mittel 5 Förderinstrumente mit ESF-Mitteln begleitet werden.
In Umsetzung des Kommunalen Rahmenprogramms – kofinanziert durch die Kommunale Beschäftigungsagentur, Eigenbetrieb des Landkreises Schönebeck – werden bisher bereits 102 langzeitarbeitslose Personen in Modellprojekten und 56 langzeitarbeitslose Personen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
beschäftigt.
Ein besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, dass die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zusätzlichkeit und der Gemeinnützigkeit entsprechen sowie im öffentlichen Interesse liegen. Keinesfalls dürfen bestehende Arbeitsverhältnisse gefährdet oder die Entstehung neuer Arbeitsverhältnisse verhindert werden.
Hinsichtlich der Entscheidungsfindung zur Bestätigung der eingereichten Förderanträge steht dem Landkreis Schönebeck unter Vorsitz des Landrates ein Bewertungsausschuss, der sich aus Arbeitsmarktakteuren verschiedener Bereiche des Landkreises zusammensetzt, bewertend und beratend zur Seite.
Ansprechpartner für das Kommunale Rahmenprogramm ist das Sachgebiet Arbeitsmarktförderung beim Landkreis Schönebeck, Tel.: 03928 780 858,



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