Schulpsychologe Merzig-Wadern

Der Schulpsychologe unterstützt im Auftrag und nach Weisung der Obersten Schulbehörde die Schulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 1 Schulordnungsgesetz. Dazu gehören folgende allgemeinen Aufgabenfelder und Arbeitsbereiche:

Lernen und Motivation
Motorik und Koordination
Integration Behinderter
Förderung Hochbegabter
Lehrerfortbildung
Online-Moderation
Informationswesen
Medienarbeit
Supervision
Institutsberatung

Mitarbeit an der psychologischen Grundlagenforschung sowie deren pädagogischen Implikation

Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen
Mitwirkung bei Schulversuchen,Projekten oder Modellversuchen
Beratung von Behörden und Einrichtungen in pädagogischen und psychologischen Fragen bezüglich ökologischer, physikalischer, räumlicher und sozialpsychologischer Bedingen der Lehr-, Lern- und Sozialisationsprozesse


Schulpsychologe