Stadtranderholung Zweibruecken
Allgemeine Informationen1. Maßnahme: Vom 17.07. bis 28.07.2006
2. Maßnahme: Vom 31.07. bis 11.08.2006
Sehr geehrte Eltern,
an dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Informationen über unsere Stadtranderholung geben.
Täglich - außer samstags und sonntags - werden die Kinder mit Sonderbussen gegen 8.00 Uhr vom Busbahnhof zum Camp Dietrichingen der Verbandsgemeinde Zweibrücken- Land gefahren. Diese Sonderbusse bringen Ihre Kinder gegen 17.00 Uhr wieder zum Busbahnhof zurück.
Ihre Kinder werden während dieser Zeit von Betreuern des Jugendamtes beschäftigt und versorgt. Wir bieten den Kindern ein buntgemischtes Spiel-, Sport-, Unterhaltungs- und Bastelangebot an. Des Weiteren stehen Ausflüge, Wanderungen und Kinder-Elternfeste auf dem Programm.
Teilnehmen können alle Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren.
Den für Sie zutreffenden Teilnehmerbetrag entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
Anmeldeschluss ist der 31.Mai 2006
Teilnehmerbeitrag: Den für Sie zutreffenden Teilnehmerbetrag entnehmen Sie bitte der nachstehend aufgeführten Staffelung.
Eine Anzahlung von 20,00 € ist sofort, der Rest-Teilnehmerbetrag nach Aufforderung auf das Konto Nr. 18 bei der Sparkasse Südwestpfalz Zweibrücken, BLZ: 542 500 10, zu überweisen.
Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
Der Restbetrag ist nach Aufforderung auf das Konto Nr. 18 bei der Sparkasse Südwestpfalz (BLZ: 542 500 10) zu überweisen.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben bei der Stadtranderholung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages, auch nicht, wenn Ihr Kind aus der Maßnahme oder aus einzelnen Programmpunkten ausgeschlossen werden muss.
In dem Teilnehmerbeitrag enthalten sind auch täglich ein warmes Mittagessen, Tee und Kaffeestückchen.
Der Teilnehmerbeitrag richtet sich nach dem monatlichen Netto-Familieneinkommen. Als Familiennettoeinkommen ist das gesamte Einkommen der Familie zu verstehen, also Lohn, Gehalt, Sold, aber auch Arbeitslosengeld oder -hilfe, Unterhalt, Kindergeld oder auch Sozialhilfe, wobei hier vom Bedarf auszugehen ist, also vor Abzug von Nebenkosten wie Miete usw.
Stadtranderholung