Naturschutz Mayen-Koblenz
Naturschutz und Landwirtschaft reichen sich die HandBeispielhaftes Verfahren für den Landschaftsschutz im Kettiger Bachtal – Kompromiss erzielt
Kreis MYK. Die Erkenntnis, dass Naturschutz und wirtschaftliche Nutzung sich nicht zwangsläufig ausschließen, hat sich durchgesetzt. Natürlich prallen oft unterschiedliche Interessen aufeinander, manchmal kochen Emotionen hoch. Dass man dennoch zu einem Ergebnis kommen kann, das nicht nur akzeptiert, sondern nachdrücklich von allen Seiten unterstützt wird, zeigt das Kettiger Bachtal und sein Weg zum Landschaftsschutzgebiet.
Unberührter Niederwald, Streuobstwiesen, majestätische Einzelbäume, Hecken, ein Bach mit Feuchtwiesen und Steilufern, artenreiches Quellgebiet. Angesichts dieser Landschaft schwärmt Klaus Dingeldein, Leiter des Referates Naturschutz und Wasserwirtschaft im Kreishaus: „Das ist einzigartig in der Verbandsgemeinde Weißenthurm, und auch im Kreis gibt es nicht viele Gebiete dieser Art.“ Erkannt wurde das bereits 1991: Die Ortsgemeinde Kettig und der Landespflegeverband „Naturfreunde Ortsgruppe Kettig“ regten an, den Quellbereich und den seitlichen Zufluss des Kettiger Baches als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Was bedeutet das? Bei Landschaftsschutzgebieten stehen Naturhaushalt und Erholungswert im Vordergrund. Eingriffe durch den Menschen werden von der Behörde erlaubt – wenn sie dem Schutz nicht grundsätzlich entgegenstehen. Dagegen dienen Naturschutzgebiete zum Erhalt gewisser Tier- und Pflanzenarten, sind aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Eigenheiten geschützt. Hier sind nachhaltige Eingriffe grundsätzlich verboten.
Im Kettiger Bachtal wollte man die wertvollen Landschaftsbestandteile schützen, die durch die Bimsausbeute dauerhaft verloren zu gehen drohten. „Damals und in den Folgejahren konnten wir die Anregung zur Unterschutzstellung aufgrund laufender Verfahren zur Bimsausbeute nicht aufgreifen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Bernhard Mauel. Der zweite Anlauf startete im Jahr 2000. „Unsere Naturschutzbehörde entwarf eine Verordnung und legte den vorläufigen Grenzverlauf eines 100 Hektar großen Gebietes fest.“
Bernd Strang, Gebietsreferent der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, mahnte beim Ortstermin, künftig gemeinsam zu einer Lösung zu finden. Klaus Dingeldein verwundert das noch heute, denn mit dem Entwurf wurde auch das Verfahren mit der „Anhörung der Träger öffentlicher Belage“ 2001 eröffnet: „Doch die Landwirtschaftskammer meldete keine Bedenken an. Erst danach gingen wir guten Gewissens mit dem Entwurf in die Offenlage.“ Und da liefen die Landwirte Sturm, gingen mehr als 350 Einwendungen im Kreishaus ein. Herbert Korb, Vorsitzender des Bauernvereins Kettig, war verärgert, dass er so erst aus dem Amtsblatt von dem Vorhaben erfuhr. Man befürchtete, durch die Rechtsverordnung nicht mehr Herr des eigenen Grund und Bodens zu sein – obwohl das damals noch geltende Landespflegegesetz die landwirtschaftliche Nutzung ausdrücklich befürwortete.
Gleichwohl gab es von allen Seiten die Bereitschaft, sich an einen Tisch zu setzen. Die Landwirte gaben die anfängliche, völlige Ablehnung des Unterschutzstellungsgedankens auf, die Behörde des Kreises rückte deutlich von der einst angestrebten Größe des Gebietes ab. Nachdem der angestaute Dampf raus war, arbeiteten Vertreter des Bauernvereines Kettig, der Landwirtschaftskammer und dem Kreishaus konstruktiv zusammen. „Was hier geschah, war beispielhaft“, so Mauel, „gemeinsam wurde die Rechtsverordnung überarbeitet und die heutige Grenzziehung festgelegt.“ 30 Hektar umfasste das Gebiet nun. Wesentlich weniger als vorgesehen, aber nicht weniger bedeutsam für den Landschaftsschutz der Verbandsgemeinde Weißenthurm.
Mauel bedankte sich ausdrücklich für die konstruktiven, zielführenden Gespräche, die zum Erhalt der ökologisch wertvollsten und für die Erholung des Menschen bedeutsamsten Bereiche führten. „Ein so breitgefächertes ökologisches Spektrum bietet auch dem Menschen Erholung. Gerade dieser Aspekt muss herausgestellt werden: Das Kettiger Bachtal stellt zwischen Koblenz und Andernach eine einzigartige ´Grüne Lunge´ für die erholungssuchende Bevölkerung dar.“ Auch die hohe Erholungsfunktion für die Bewohner und Besucher, der hier ganz in der Nähe gelegenen „Förder- und Wohnstätte für Blinde und Mehrfachbehinderte“ sei hervorzuheben.
Das Kettiger Bachtal wird mit der Rechtsverordnung nicht zur Tabuzone für die Landwirte, betont Mauel: „Können Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden, werden sie zugelassen, wenn sie nicht gegen den Schutzzweck verstoßen. Ein Landschaftsschutzgebiet ist kein Verhinderungsmechanismus: Es bietet die Chance für die Erhaltung und Entwicklung eines Landschaftsraumes zum Wohle der Menschen, die dort wohnen, und selbstverständlich auch der heimischen Fauna und Flora.“
Diese Chance wollen Orts- und Verbandsgemeinde nutzen. Ortsbürgermeister Norbert Hansen möchte im Kettiger Bachtal einen Obst- und Rundwanderweg anlegen. Schließlich wird das Gebiet weiter genutzt: „Ökologie geht nur mit der Landwirtschaft“, erklärte Georg Hollmann, Beigeordneter der VG Weißenthurm. Die VG hat bereits 18000 Quadratmeter Grund entlang des Baches aufgekauft und will diese über die „Aktion Blau“ des Landes renaturieren. Die VG schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie betreibt aktiven Naturschutz und schafft zugleich Ausgleichsflächen für Areale, die bebaut werden.
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