Laufen unter Flutlicht Stadt-Solingen
26.09.2005Nr. 440/ri
Laufen unter Flutlicht
(pa) Auf der Jahnkampfbahn (Stadion Wald) geht ab Mittwoch, 5. Oktober, wieder für Laufsportler das Flutlicht an: Bis zum Frühjahr 2006 ist die rote Aschenbahn montags von 18 bis 20 Uhr, mittwochs von 19 bis 21 Uhr und donnerstags von 18 bis 21 Uhr für Läufer reserviert.
Damit es schnell geht!
Für bestimmte kleinere Bauvorhaben bietet die Bauaufsicht (Stadtdienst 624) einen ganz besonderen Service: Jeweils montags zwischen 8:00 Uhr und 12:30 Uhr können die Bauanträge im Gebäude Friedrich-Ebert-Str. 79a, Raum 003 bei Herrn Drüke abgegeben werden. Sofort wird ihre Vollständigkeit überprüft, ebenso, ob sie für das Schnellverfahren geeignet sind.
Fällt diese erste Prüfung positiv aus, geht es im Eiltempo weiter: Schon am nächsten Tag entscheidet eine Arbeitsgruppe, der Mitarbeiter verschiedener städtischer Dienststellen angehören, ob das Vorhaben genehmigt werden kann. Ist alles klar und bleiben keine Fragen offen, wird die Baugenehmigung noch am gleichen Tag erteilt. Und wer dann gar nicht mehr warten möchte, kann sie noch im Laufe des Dienstages bei der Bauaufsicht abholen.
Ganz so schnell kann es leider nicht gehen, wenn geschützte Bäume betroffen sind. Welche Schritte hierbei erforderlich sind, erklärt ein spezielles Merkblatt:
geschützte Bäume
Ansprechpartner:
Herr Drüke
Raum 003
Friedrich-Ebert-Straße 79a
Fon: 290-4458
Fax: 290-4459
e-mail: j.drueke@solingen.de
Sprechzeiten:
montags und donnerstags
8:00 - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Diese Informationen erhalten Sie im Flyer
\"Schnelle Baugenehmigung\"
als PDF [291 KB]
In welchen Fällen kann es schnell gehen?
Im Schnellverfahren kann über eine Reihe kleinerer Bauvorhaben
entschieden werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
Wohnungserweiterungen im Dachgeschoss
Dachgauben
Anbauten und Umbauten
Vordächer
Kleingaragen und Carports
überdachte Terrassen
Balkone
Gartenhäuser
Werbeanlagen
Änderungen an Fassaden
Merkblätter zu diesen Themen sowie
zum Thema
Bauvorlageberechtigung
gibt es bei der Bauaufsicht oder einfach durch Anklicken der unterstrichenen Titel.
Voraussetzung ist jedoch grundsätzlich, dass dort gebaut wird, wo es einen gültigen Bebauungsplan gibt oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich, §34 BauGB). Ausgenommen sind Bauvorhaben, für die Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. Abweichungen von Vorschriften der Landesbauordnung (BauO NRW) beantragt werden, sowie Verfahren, bei denen Baulasten eingetragen werden müssen.
Desweiteren dürfen kein Denkmalschutz sowie Gestaltungssatzungen betroffen sein.
Damit nichts schief geht -
Alles gecheckt?
Im Schnellverfahren kann natürlich nur dann entschieden werden, wenn die eingereichten Unterlagen komplett sind. Checklisten auf der Rückseite der Merkblätter helfen, dass bei der Zusammenstellung nichts schief geht.
Laufen unter Flutlicht