Energie sparen Förderungen Aurich
Energiesparen rund um das EigenheimGebäudeenergieberatung:
Energiesparen ist derzeit ein heiß diskutiertes Thema. Steigende Preise für Erdgas und Heizöl zeigen die Endlichkeit der fossilen Energieressourcen. Eigenheimbesitzer und Mieter aber auch Unternehmen sind von den gestiegenen Preisen betroffen. Neben diesen Preissteigerungen sind gesetzliche Auflagen zur Erneuerung der Heizungsanlage häufig ein Grund dafür, im Bereich Energie zu investieren. Zunächst einmal wird dabei immer an eine neue Heizungsanlage gedacht. Manchmal ist dieses aber nicht die beste Lösung. Jedes Haus ist ein spezieller Fall. In einigen Fällen lohnt sich eine neue Heizungsanlage, in einigen die Erneuerung der Heizung in Kombination mit einer Dachdämmung, in anderen ist eine Dachdämmung mit einer Kerndämmung des Mauerwerks die bessere Lösung. Bei der Findung der richtigen Maßnahme hilft einem die Beratung eines Gebäudeenergieberaters.
Gebäudeenergieberater nehmen den Ist-Zustand des Gebäudes auf und geben die Daten in ein spezielles Programm ein. Mit dessen Hilfe wird dann ermittelt, welche Maßnahmen am Gebäude möglich und welche je nach angestrebter Investitionshöhe sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Besitzer eines Eigenheimes das vor 1984 erbaut wurde können für diese sog. „Vor-Ort-Beratung“ eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung (Beratungshonorar). Das Beratungshonorar schließt die notwendigen Ausgaben und gegebenenfalls die Reisekosten des Beraters ein. Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig, sie muss in vollem Umfang vom Beratungsempfänger getragen werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des zu beratenden Gebäudes sowie der Höhe des Beratungshonorars.
Beispiel für die ausführliche Vor-Ort-Beratung bei einem Ein-oder Zweifamilienhaus:
Beratungshonorar inkl. Fahrtkosten: 522,00 Euro inkl. MWSt
- Förderungsbetrag: 300,00 Euro
Eigenanteil: 222,00 Euro
Informationen zu den zugelassenen Gebäudeenergieberatern im Sinne der Förderrichtlinie erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Auch Unternehmen, Kirchen usw. können für ihre Gebäude die Förderung einer Beratung beantragen. Bitte beachten Sie aber den Hinweis zum derzeit noch nicht beschlossenen Bundeshaushalt 2006 weiter unten.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter: http://www.bafa.de/1/de/aufgaben/energie/
Informationen zu zinsgünstigen Darlehen für die energetische Sanierung des Eigenheimes finden Sie auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/index.jsp
Links zum Thema Energie:
Deutsche Energieagentur – Infos zu Thema Energie und Gebäude
Energieinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen – sehr viele Broschüren
Infos zum geplanten Gebäudeenergiepass
Informationen zum Thema Holzpellets
Infos zu Holzpelletpreisen
Pelletbroschüre (PDF-Datei)
Informationen zu nachwachsenden Rohstoffen
Hinweis der BAFA:
„Für die Neuantragstellung im Jahr 2006 gilt derzeit: Anträge können nach wie vor gestellt werden. Diese Anträge erhalten eine Eingangsbestätigung und zu gegebener Zeit eine Nachricht über die Entscheidung des Antrages, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Jahr 2006 geschaffen sind und damit Haushaltsmittel wieder zur Verfügung stehen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dann nach den zum Zeitpunkt der Zusage gültigen Förderrichtlinien. Nach Nummer 4.1 der Richtlinien ist eine Auftragserteilung nach Eingang des Antrages im BAFA im Hinblick auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn förderunschädlich. Nach Antragseingang besteht deshalb die Möglichkeit, mit der geplanten Maßnahme - auf eigenes finanzielles Risiko - zu beginnen oder aber erst die Entscheidung über den Antrag abzuwarten.“
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