Brandgefahr zur Ernetezeit Nienburg-Weser

Die Erntezeit bringt auch in diesem Jahr wieder erhöhte Brandgefahren in der Landwirtschaft mit sich. Insbesondere Heu und Stroh sind Ausgangspunkt zahlreicher Großbrände. Feuergefahren werden nicht selten durch eine unvorsichtige und unüberlegte Bergung und Lagerung von Stroh und Heu erhöht.

So werden etwa Rund- und Hochdruckballen gern im Windschatten von Gebäuden oder unter Vordächern gelagert, um ein Nasswerden durch Regen zu verhindern und beides in unmittelbarer Nähe zum Stall zu haben. Aus diesem und aus arbeitswirtschaftlichem Grund werden auch Diemen nahe der landwirtschaftlichen Gebäude aufgesetzt.

Wenn es dann brennt, breitet sich das Feuer schnell aus und zerstört unweigerlich auch Gebäude, Stallungen, landwirtschaftliches Gerät und Erntevorräte. Mensch und Tier sind unmittelbar gefährdet.

Diese Schäden und Gefahren können vermieden oder verringert werden, wenn bei der Stroh- und Heulagerung bestimmte Grundsätze und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. So sollten aus Sicherheitsgründen etwa:

- mit Heu und Stroh beladene Wagen nicht neben Gebäuden in Straßennähe abgestellt werden

- Unbefugte vom Hof ferngehalten, Türen, Tore und Einfriedungen geschlossen gehalten werden

- wegen Selbstentzündungsgefahr ständig die Temperatur in der Heulagerung kontrolliert werden

Spezielle Brandschutzverordnungen oder Brandschutzrichtlinien zu diesem Problemkreis bestehen in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen gibt es keine speziellen Sicherheitsvorschriften zur offenen Lagerung von Ernteerzeugnissen.

Im konkreten Einzelfall können jedoch Polizei und allgemeine Ordnungsbehörden auf Grund des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) und dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz einschreiten.

Brandgefahr zur Ernetezeit