Billigflug
Mehr Rechte für FluggästeMi, 16.02.2005
Seit dem 17. Februar 2005 können Fluggäste bei Nichtbeförderung, bei Annullierung oder Verspätung eines Fluges höhere Entschädigungen verlangen. Grundlage hierfür ist eine neue EU-Fluggastverordnung.
Bei Nichtbeförderung oder Annullierung können Fluggäste Ausgleichszahlungen verlangen. Dabei ist die Höhe der Ausgleichszahlung von der Entfernung des Zielortes abhängig. Flüge bis 1.500 km Entfernung werden mit 250 Euro vergütet, bei Entfernungen von 1.500 bis 3.000 km sind Zahlungen über 400 Euro fällig und bei mehr als 3.000 km besteht ein Anspruch auf 600 Euro.
Die Fluggäste können aber auch Unterstützungsleistungen, wie die Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung, fordern.
Darüber hinaus haben sie Anspruch auf so genannte Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei Telefongespräche, zwei Telexe, zwei Telefaxe oder zwei E-Mails. Wenn eine oder mehrere Übernachtungen notwendig sind, können Hotelunterbringungen sowie Beförderungen zwischen Flughafen und Übernachtungsort eingefordert werden.
Bei Verspätungen können die Passagiere - abhängig von der absehbaren Dauer der Verspätung - ebenfalls Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen verlangen.
Die neue Fluggastverordnung gilt für alle Arten von Flügen, nicht mehr nur für Linienflüge. Einbezogen sind auch Pauschalreisen im Linien- und Charterverkehr und Billigflieger. Sie gilt für Flüge, die in der EU beginnen, unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Sitz in der EU hat, und für alle Flüge von Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der EU, die aus Drittstaaten in die EU erfolgen.
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