Opferschutz Ostprignitz-Ruppin

Menschen, die Opfer einer strafbaren Handlung wurden, müssen nicht nur mit den Folgen körperlicher und materieller Schäden fertig werden, sondern kämpfen auch mit massiven seelischen Folgen.



Opfer von Gewalttaten fühlen sich hilflos, deprimiert und verängstigt, leiden unter Schlaflosigkeit und Alpträumen.



Im Falle eines Strafverfahrens sagen Sie als Zeugen vor Gericht aus. Die Erinnerung an das Erlebte und die Konfrontation mit dem Täter sind dabei ausgesprochen belastend.



Wer Opfer von häuslicher Gewalt geworden ist, kann neben oder statt eines Straf- verfahrens zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Einzelne Schutzmaßnahmen werden im Gewaltschutzgesetz geregelt.



Auch das Erlangen von Entschädigungsleistungen ist kompliziert und langwierig.

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