Stallpflicht Weilheim-Schongau

Stallpflicht für Nutzgeflügel endet

Die Stallpflicht für Geflügel endet ab 16. Dezember. Darauf weist das Vete­rinäramt/Amt für Verbraucherschutz im Landratsamt Weilheim-Schongau hin. Die in den letzten Monaten in ganz Deutschland, so auch im Landkreis Weil­heim-Schongau, durchgeführten Untersuchungen von Wildenten und -gän­sen sowie von Nutzgeflügel ergaben keinen Hinweis auf H5N1-Infektio­nen.

Für Geflügelhalter, die ihre Hühner, Enten und Gänse ab kommenden Frei­tag wieder ins Freie lassen wollen gilt aber, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden dürfen, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Auch darf zum Tränken kein Oberflächenwasser verwendet werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Futter und Futterstreu sind zudem zugvogelsicher aufzubewahren.

Auch Geflügelmärkte und Geflügelschauen können wieder genehmigt wer­den, wenn die Tiere vor der Veranstaltung tierärztlich untersucht sind.



Stallpflicht