Soziale Wohnraumförderung Neu-Ulm

Beim Bau oder Erwerb von Eigenwohnungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung in Form von zinsverbilligten Baudarlehen.

Was wird gefördert?

* Neubau von Wohnraum
* Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)
* Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)

Die Wohnung muss angemessen groß sein. In einem Eigenheim mit zwei Wohnungen kann nur die vom Antragsteller zu nutzende Wohnung gefördert werden. Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen.

Soziale Wohnraumförderung