Vogelgrippe Waldshut

Keine Vogelgrippe im Landkreis Waldshut



Bei dem jüngst in der Gemeinde Küssaberg im Rhein gefundenen toten Schwan wurde nach dem Untersuchungsergebnis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts in Freiburg vom Donnerstag kein Vogelgrippevirus festgestellt.

Es bleibt bei der bundesweit ab Freitag, den 17.02.2006, vorgeschriebenen Stallpflicht für Geflügel.

Landrat Dr. Wütz erklärt: „Ich appelliere eindringlich an die Geflügelhalter, sich auch im eigenen Interesse an die Stallpflicht zu halten, da die Vogelgrippe eine ernst zu nehmende Erkrankung für das Geflügel darstellt. Ein Eindringen der Vogelgrippe in die Geflügelbestände ist unbedingt zu verhindern, zumal es bei sehr engem Kontakt zwischen erkranktem Geflügel und Menschen zu Erkrankungsfällen beim Menschen kommen kann.“

Falls tote Vögel gefunden werden, sollten diese nicht angefasst oder aufgesammelt werden. Bitte informieren Sie in diesen Fällen das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Waldshut unter der Telefonnummer 07751/865555. Es können aber auch über die bekannten Polizeirufnummern Funde von toten Vögeln gemeldet werden. Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung werden die toten Vögel abholen. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung wird beurteilen, ob ein Verdacht vorliegt, der weitere Untersuchungen notwendig machen würde.


Vogelgrippe