Vogelgrippe Enzkreis

Hühner müssen erneut hinter Gitter - Aufstallungsgebot und Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten ab Freitag 15.02.2006
Die Deutschen müssen ihr Federvieh zum Schutz vor der Vogelgrippe wieder in Ställen und Verschlägen einsperren. Aufgrund einer neuen Risikobewertung der Bundesregierung sieht eine Eilverordnung des Bundes die Wiedereinführung der erstmals von Ende Oktober bis Mitte Dezember vergangenen Jahres gültigen Stallpflicht von Geflügel zum 17. Februar vor. Das Freilaufverbot ist zunächst bis Ende April befristet. Als weitere Schutzmaßnahmen werden Geflügelveranstaltungen und -märkte generell verboten.

Für Enten, Gänse und anderes Wassergeflügel bleibt es zudem beim Tränkeverbot mit Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen. Weiterhin darf dafür nur Leitungs- oder Regenwasser verwendet werden. Die Fütterung darf nur an Stellen erfolgen, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind.

Ist eine Unterbringung in geschlossenen Ställen nicht möglich, müssen die Tiere unter einer nach oben dichten, überstehenden Abdeckung und mit einer vogelsicheren Seitenabgrenzung untergebracht werden. \"Wichtig ist, dass ein Kontakt mit Wildvögeln und deren Kot wirksam verhindert wird,\" erläutert Dr. Ulrich Dura, Leiter des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes des Enzkreis, den Sinn der Maßnahme. Darüber hinaus müsse mindestens monatlich eine Untersuchung des Geflügels durch einen Tierarzt erfolgen.

Im Rahmen des sogenannten Wildvogelmonitorings wird ab sofort aktiv nach verendeten Schwänen gesucht, um möglichst viele dieser anscheinend sehr empfänglichen Tiere zu untersuchen. Karl-Heinz Zeller, der zuständige Dezernent für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bittet die Bevölkerung um Unterstützung: \"Melden Sie sich sofort bei unserem Verbraucherschutz- und Veterinäramt unter (07231) 308-402, wenn Sie verendete Tiere finden, insbesondere Schwäne, Enten oder Gänse.\" Tote Tiere sollten allerdings - auch unabhängig von der Vogelgrippe - grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden.

Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, Krankheitsanzeichen unverzüglich anzuzeigen. Tierhalter haben die Pflicht, eine Untersuchung durchführen zu lassen, wenn bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere verenden. Bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren muss dies erfolgen, wenn mehr als zwei Tiere je Hundert eingehen. Ebenso ist zu verfahren, wenn es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme kommt.

Zudem müssen Geflügelhalter ein Register zu führen, in das beim Zugang von Geflügel der Name und die Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Besitzers, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels eingetragen werden. Beim Abgang von Geflügel sind ebenfalls Name und Anschrift des Transportunternehmens und des Erwerbers, Datum des Abgangs sowie die Art des Geflügels zu erfassen.

Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt fordert, sofern noch nicht geschehen, alle betroffenen Tierhalter auf, sich registrieren lassen. Entsprechende Formulare liegen auf den Bürgermeisterämtern im Enzkreis bereit sie können auch unter www.enzkreis.de im Download-Bereich heruntergeladen werden.

Dezernent Zeller und Dr. Dura hoffen auf die Einsicht der Betroffenen: \"Nur wenn alle die Seuchengefahr ernst nehmen und ihr Geflügel ordnungsgemäß unterbringen sowie ihrer Meldepflicht nachkommen, kann eine Einschleppung oder Verbreitung der Vogelgrippe im Enzkreis wirksam verhindert werden.\"





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