Vogelgrippe Alb-Donau-Kreis

Erneut Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe:
Ab 17. Februar 2006 muss Geflügel in den Stall
Nach den Verdachtsfällen auf Vogelgrippe bei vier toten Schwänen auf der Insel
Rügen hat das Bundesverbraucherschutzministerium ab 17. Februar 2006
bundesweit die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Sie gilt zunächst bis
einschließlich 30. April 2006.
Danach dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel,
Wachteln, Enten und Gänse nur in geschlossenen Ställen gehalten werden.
Geflügelhaltungen die über keinen Stall verfügen, müssen für Vorrichtungen sorgen,
bei denen nach oben eine gesicherte dichte Abdeckung besteht sowie
Seitenbegrenzungen, die das Eindringen von Wildvögeln von außen verhindern.
Bei den Geflügelhaltungen ohne festen Stall muss mindestens einmal monatlich eine
klinische tierärztliche Untersuchung erfolgen, die tierärztlich dokumentiert wird. Diese
Geflügelhaltungen müssen unverzüglich dem Landratsamt als zuständiger
Veterinärbehörde angezeigt werden.
Geflügelmärkte, Geflügelschauen und –ausstellungen sind bis zum 30. April
verboten.
Geflügel darf gewerbsmäßig außerhalb des Ortes des Geflügelhalters nur in den
Verkehr gebracht werden, wenn es 14 Tage vorher in geschlossenen Ställen
gehalten und höchstens zwei Tage vor dem Transport klinisch tierärztlich untersucht
worden ist. Die Bescheinigung über die Untersuchung muss vom Geflügelhalter
mitgeführt werden.
Die Veterinäre und Fachleute der Lebensmittelüberwachung werden auf ihren
Kontrollfahrten im Landkreis auch auf die Einhaltung der Aufstallpflicht bei den
Geflügelhaltern achten.
Verhaltenshinweise für die Bevölkerung
Die Veterinäre des Landratsamtes appellieren an die Bürger, verendete Tiere, die
aufgefunden werden auf keinen Fall mit bloßen Händen anzufassen. Vielmehr sollte
das nächste Bürgermeisteramt oder die nächstgelegene Polizeidienststelle informiert
werden. Bürger können sich auch an den Fachdienst Verbraucherschutz,
Veterinärangelegenheiten im Landratsamt wenden (0731/185-1740).
Info-Hotline des Ministeriums Ländlicher Raum
Für alle Fragen zum Thema Vogelgrippe hat das baden-württembergische
Ministerium für Ländlichen Raum eine Telefon-Hotline geschaltet. Sie lautet
0711/126-2233.
Verordnungstext im Internet
Der Text der neuen Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz zur
Aufstallung von Geflügel ist im Internet hinterlegt unter www.alb-donau-kreis.de, dort
unter dem Stichwort Veterinärwesen.

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