Stadt besteht auf Räumung Karlsruhe

Vorschläge der Ex-Steffi bieten keine realistische Perspektive
Stadt besteht auf Räumung des Anwesens in der Schwarzwaldstraße 79
Die Bemühungen um eine Ersatzbleibe für den Verein „Selbstbestimmt Leben“ sind ohne Ergebnis geblieben. In Gesprächen mit Bürgermeister Harald Denecken, das letzte Treffen fand am heutigen Freitag statt, hatten die Bewohnerinnen und Bewohner der Ex-Steffi mehrere Ausweichquartiere ins Spiel gebracht, die „bei näherer Betrachtung jedoch allesamt keine realistische Perspektive bieten“, so die Einschätzung Deneckens. Zuletzt hatten sich die Überlegungen auf ein Gewerbeobjekt in der Weststadt konzentriert. Der Verein wollte die Immobilie mit Hilfe des Solidarverbunds „Mietshäuser-Syndikat“ kaufen. Das Objekt war jedoch nicht geeignet, weil der zu Grunde liegende Bebauungsplan eine kulturelle Nutzung ausschließt. Darüber hinaus steht das Finanzierungskonzept auf wackeligen Beinen.

Die Stadt hat den Verein „Selbstbestimmt Leben“ deshalb aufgefordert, das städtische Anwesen in der Schwarzwaldstraße 79 südlich des Hauptbahnhofs zu räumen, eine Fristverlängerung des Nutzungsrechts lehnt sie ab. Das juristische Verfahren läuft weiter, mit einer Vollstreckung des Rechtstitels ist ab Ende März zu rechnen. Wer selbstbestimmt leben wolle, „muss auch entsprechend handeln und kann sich nicht erst auf den letzten Drücker um alternative Standorte für das Projekt kümmern“, verweist Denecken auf die eineinhalbjährige „Schonfrist“ und pocht auf die Einhaltung des im August 2004 vor dem Karlsruher Landgericht ausgehandelten Vergleichs. Danach hatten sich alle Bewohnerinnen und Bewohner verpflichtet, das Anwesen bis zum 31. Januar 2006 freizumachen und besenrein zu übergeben. Im Gegenzug hatte die Stadt auf die Vollstreckung des Herausgabeanspruchs bis zu diesem Termin verzichtet.

Im September 1997 hatte die Stadt den früheren Hausbesetzern aus der Stephanienstraße das Gebäude hinter dem Hauptbahnhof als provisorische Unterkunft angeboten, um im Konflikt mit der Evangelischen Stadtmission zu vermitteln. Die Stadtmission plante auf ihrem Grundstück ein Altenwohnheim und wollte deshalb das bestehende Wohngebäude abreißen. Die zunächst auf drei Jahre befristete Überlassungsvereinbarung zwischen Stadt und „Ex-Steffi“ war im Jahre 2000 um weitere drei Jahre verlängert worden. Da die Stadt anderweitige Planungen für das Gelände hinter dem Hauptbahnhof hatte, endete das Mietverhältnis 2003. Der Forderung nach Herausgabe der Mietsache war der Verein nicht nachgekommen. Nachdem keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, war die Stadt Ende 2003 gegen die unberechtigte Inbesitznahme des Gebäudes vor Gericht gezogen.


(17.02.06)


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